Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

§ 1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma EBS-SYSTART GmbH und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung und sind Bestandteil des Vertrages zwischen beiden.

§ 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit

§ 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

§ 1.4 Alle von der Firma EBS-SYSTART GmbH erbrachten Leistungen werden hier und im Folgenden der Kürze halber mit “Ware“ bezeichnet.

§ 1.5 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon gegen geltende Gesetze verstoßen, so sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch, soweit rechtlich möglich, sinngemäß anzuwenden.

§ 1.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

§ 2 Angebote

§ 2.1 Verbindliche Angebote werden nur schriftlich abgegeben.

§ 2.2 Alle Angebote, unabhängig davon, wie diese übermittelt worden sind, werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Firma EBS-SYSTART GmbH (siehe § 2.1) verbindlich.

§ 2.3 Die Firma EBS-SYSTART GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss zeigt, dass die Erbringung der Leistung durch die Firma EBS-SYSTART GmbH für diese unzumutbar wäre. Was unzumutbar ist, entscheidet die Firma EBS-SYSTART GmbH.

In diesem Fall wird der Kunde sofort informiert. Vom Kunden schon erbrachte Gegenleistungen und Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die Firma EBS-SYSTART GmbH sind ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung

§ 3.1 Bei Bestückungsaufträgen behält sicht die EBS-SYSTART GmbH das Recht einer Unter- bzw. Überlieferung von 5% der Losgröße vor. Rechnungsgrundlage ist die ausgelieferte Losgröße.

§ 3.2 Lieferungs-, Verpackungs- und Transportkosten zuzüglich der eventuellen Kosten für eine Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen.

§ 3.3 Lieferung und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware sachgemäß verpackt und einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über.

§ 3.4 Schäden an der Verpackung muss der Kunde sich direkt bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen bestätigen lassen.

§ 3.5 Die Ware ist sofort nach Erhalt vom Kunden auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden müssen sofort und dokumentiert (Photo) und schriftlich angezeigt werden.

§ 3.6 Angaben zu Fristen irgendwelcher Art sind immer verbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Garantie, Sachmängel, Haftung und Haftungsausschluß

§ 4.1 Die Firma EBS-SYSTART GmbH garantiert für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bei Auslieferung.

§ 4.2 Die Firma EBS-SYSTART GmbH haftet nicht für Transportschäden.

§ 4.3 Sollten Mängel, die die Firma EBS-SYSTART GmbH zu verantworten hat, auftreten, so hat die Firma EBS-SYSTART GmbH das Recht zur Nachbesserung

§ 4.4 Mängel sind der Firma EBS-SYSTART GmbH grundsätzlich sofort anzuzeigen. Hierbei ist es notwendig, alle zu beanstandenden Gegenstände zur Firma EBS-SYSTART GmbH zu bringen. Dies kann auch durch einen Paketdienstleister oder ein Transportunternehmen geschehen. Die Firma EBS-SYSTART GmbH wird dann über den Mangel und das weitere Vorgehen entscheiden.

§ 5 Abrechnung und Bezahlung

§ 5.1 Die Leistungen der Firma EBS-SYSTART GmbH werden dem Kunde nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Übersteigt der Materialwert 2.000 Euro, behalten wir uns vor, eine Abschlagszahlung auf diesen auf Vorkasse in Rechnung zu stellen. Bei Neukunden behält sich die Firma EBS-SYSTART GmbH vor, auf Vorkasse zu arbeiten.

§ 5.2 Sind keine abweichenden kundenspezifischen Vereinbarungen getroffen, sind die Rechnungen der Firma EBS-SYSTART GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

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